Allgemeine 
Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im geschäftlichen Verkehr mit allen Vertragspartnern der PETER ROCKMANN GmbH und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und Dienstleistungsverträge sowie vertraglichen Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.

Lieferungen, Leistungen und Angebote der PETER ROCKMANN GmbH an gewerbliche und nicht gewerbliche Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Entgegenstehende AGB, Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird ausdrücklich widersprochen und bedürfen zu ihrer wirksamen Einbeziehung in einen Vertrag unserer schriftlichen Zustimmung.

§ 2 Angebote und Leistungsumfang

Sämtliche Angebote verstehen sich freibleibend. Auftragserteilung und Bestellungen durch den Auftraggeber müssen schriftlich erfolgen und gelten erst dann als angenommen, wenn diese durch die PETER ROCKMANN GmbH durch schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt sind. Für Art und Umfang der Lieferung gelten die in der Auftragsbestätigung festgelegten Vereinbarungen und Bedingungen.

Die PETER ROCKMANN GmbH hält sich an abgegebene Angebote 8 Wochen gebunden, ausgenommen sind Materialpreise, Rohstoffe wie z.B. Naturprodukte und Pflanzen die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können. Bei den Pflanzarbeiten (auch Rasen und Rollrasen) ist keine Fertigsstellungspflege enthalten. Auch nicht in den jeweiligen Einheitspreisen. Diese kann jedoch auf Wunsch angeboten werden.

Alle im Angebot angegebenen Preise sind objekt- und mengengebunden und gelten nur bei Einhaltung der kompletten Massen. Sollten die Mengen nicht erreicht werden, behalten wir uns das Recht einer Preiskorrektur vor.

Für die Erstellung von Angeboten im Zusammenhang mit der Regulierung von Schäden aus z.B. Versicherungsfällen, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 125,00 € zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, welche bei einer Beauftragung zur Ausführung als Gutschrift verrechnet wird.

Nur solche Leistungen und Lieferungen werden erbracht, die schriftlich vereinbart wurden. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Sämtliche Preise gelten netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Der Verlauf von Gas-, Wasser-, Abwasser-, Strom-, Telefon-, Computer- und anderen Versorgungsleitungen im Bereich des Bauvorhabens ist unentgeltlich und vor Baubeginn durch den Auftraggeber anzuzeigen.

§ 3 Ausführung

Der Kunde hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse herbeizuführen.

Sämtliche Termine der Leistungserbringung durch die PETER ROCKMANN GmbH gelten im Zweifel als annähernd und unverbindlich, sofern nicht individuell vertraglich etwas anderes vereinbart worden ist. Sie stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung der PETER ROCKMANN GmbH durch etwaige Zulieferanten.

Beauftragt der Kunde die Belieferung von Baustoffen, Bauteilen, Pflanzen, Bäume, Hecken, Saatgut, etc. auf eigene Rechnung, ist er für die termingerechte Bereitstellung dieser Waren am Ort des Bauvorhabens verantwortlich. Die PETER ROCKMANN GmbH behält sich das Recht vor, bei durch den Kunden verursachten Verzögerungen im Baufortschritt, Aufwände für Wartezeiten nach den üblichen Vergütungssätzen zu berechnet.

Teilleistungen und Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.

Der Kunde hat der PETER ROCKMANN GmbH die vorhandenen Anschlüsse für Wasser und Energie unentgeltlich zu überlassen. Die Kosten für den Verbrauch trägt der Kunde.

Die PETER ROCKMANN GmbH hat die Leistung im eigenen Betrieb oder durch einen Nachunternehmer auszuführen.

Nachträglich sowie zusätzlich beauftragte Arbeiten/Leistungen/Lieferungen, die vom Auftraggeber gewünscht sind und über das Leistungsverzeichnis, bzw. Angebot/Kostenvoranschlag hinaus gehen, werden nach den hierfür vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet und durch Stundenzettel/Lieferscheine nachgewiesen. Sind keine Vergütungssätze vereinbart, gelten die ortsüblichen Sätze.

§ 4 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§ 5 Abrechnung und Zahlungsbedingungen

Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und/oder Dienstleistungen binnen von 8 Tagen, bzw. der auf der Rechnung ausgewiesenen Frist, ab Rechnungsdatum die Rechnungssumme ohne Abzug zu zahlen.

Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der tatsächlich gelieferten und örtlich verbauten Materialmengen; nach Aufmaß, Einheitspreisvertrag.

Maßgeblich sind die im Vertrag (Auftragsbestätigung) vereinbarten Preise. Preiserhöhungen sind möglich, wenn sich nach Vertragsabschluss bestimmte Erschwernisse für unsere Leistungserbringung ergeben, die uns vor Angebotsabgabe nicht schriftlich mitgeteilt worden sind.

Wir behalten uns vor, bei Vertragsabschluss eine Vorauszahlung zur Materialkostendeckung in Höhe von bis zu 40 % des Auftragsvolumens zu verlangen. Zudem erfolgt die Abrechnung der Leistungen in Form von Abschlagszahlungen, die sich am Fortschritt des Projekts orientieren.

Bei Zahlungsverzug ruhen die vertraglich vereinbarten Verpflichtungen der PETER ROCKMANN GmbH nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist.

Sofern nicht anders vereinbart, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Leistungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden, sowie Arbeiten unter erschwerten auch im Vorfeld nicht vorhersehbaren Bedingungen, behalten wir uns vor, Zuschläge zu berechnen.

§ 6 Abnahme

Dem Auftraggeber wird mit der Schlussrechnung schriftlich die Fertigstellung der Leistung angezeigt.

Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat er diese innerhalb von 10 Werktagen gemeinsam mit der PETER ROCKMANN GmbH durchzuführen. Der Wunsch der Abnahmebesichtigung hat der Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung mit Ablauf von 10 Werktagen nach Ausfertigung der Teilschlussrechnung/Schlussrechnung als anerkannt und abgenommen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

Nimmt der Auftraggeber die Leistung oder Teile der Leistung in Benutzung, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Tagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt.

Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort schriftlich zu melden und geltend zu machen. Bedenken wegen der Art der Ausführung sind ebenfalls unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt auch während der Ausführungsphase.

In sich abgeschlossene Teile der Leistung können gesondert abgenommen werden.

Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, von der PETER ROCKMANN GmbH nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so übernehmen wir keine Haftung.

§ 7 Maße und Muster

Sämtliche Maße sind circa Maße, welche innerhalb der gesetzlichen Normen nach oben oder unten zufälligerweise abweichen können.

Beim Handel mit Naturprodukten, können Formen und Farben von denen als Beispiel gezeigten Bildern und Mustern der Materialien (z.B. Natursteine, Pflanzen o. a.) abweichen. Sie mindern, ebenso wie evtl. Ausblühungen bei Betonstein u. a. sowie deren Maßtoleranzen oder Einschlüssen, weder den Gebrauchswert noch die Güteeigenschaft und berechtigen nicht zur Beanstandung.

§ 8 Gewährleistung

Die PETER ROCKMANN GmbH übernimmt die Gewährleistung nur im Umfang der im Leistungsverzeichnis oder den dazugehörigen Plänen im Angebot. Im Übrigen ist auf §13 Nr. 3 VOB/B zu verweisen.

Es gelten die Gewährleistungsfristen gemäß § 13 Nr. 4 VOB/B.

Für von der PETER ROCKMANN gelieferte Pflanzen, Bäume, Hecken, Rollrasen, Saatgut etc. sind Mängel nach der Be- oder Verarbeitung bzw. unmittelbar nach deren Verbindung mit dem Grund und Boden anzuzeigen.

Nach erbrachter Leistung gehen sämtliche Pflegetätigkeiten (wässern, düngen, mähen, Wildkräuter entfernen) auf den Auftraggeber über. Eine Garantie für das Anwachsen wird nicht übernommen.

Für die vom Auftraggeber gelieferte oder beschaffte Baustoffe, Bauteile, Pflanzen, Bäume, Hecken, Saatgut etc. übernimmt die PETER ROCKMANN GmbH keine Gewährleistung. Dies gilt auch für Eigenleistungen des Auftraggebers und für Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragnehmer herführen.

Trifft ein Garantiefall ein, behalten wir uns zunächst das Recht auf Nachbesserung vor. Sollte diese zum wiederholten Male misslingen steht dem Kunden ein Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung den Vertragsrücktritt, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, insofern dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.

Ohne ausdrückliche individualvertragliche Vereinbarung übernimmt die PETER ROCKMANN GmbH keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit der gelieferten Ware.

§ 9 Datenschutz

Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so wird die PETER ROCKMANN GmbH geeignete technische und organisatorische Maßnahmen durchführen, sodass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt.

Die PETER ROCKMANN GmbH nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch. Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben. In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Materialien bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung vor.

§ 11 Schlussbestimmungen

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine neue Bestimmung, die in Ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PETER ROCKMANN GmbH werden auch dann Vertragsbestandteil zukünftiger Verträge, wenn im Folgevertrag nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

 

Stand: 01. November 2024

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PETER ROCKMANN GmbH
Schauenstraße 56
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E-Mail: galabau@peter-rockmann.de
Telefon: +49 (0) 2065 60037

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